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Benützungs-Reglement

Kaffee-Ecke

Information für die Benützung von Räumen im Pfarreizentrum St. Urban

Die zu benützenden Räume (inkl. Küche) müssen frühzeitig im Pfarreisekretariat, Tel. 052 235 03 87, reserviert werden.

Hier aufgeführt finden sich die Rahmenbedingungen für die Buchung, Nutzung und Rückgabe von Räumen sowie die Inanspruchnahme von Infrastruktur und Dienstleistungen des Pfarreizentrums St. Urban.

Mit der Raumreservation bzw. Bestellung von Infrastruktur und/oder Dienstleistungen anerkennt der Veranstalter die untenstehenden Bestimmungen.

Ein Merkblatt wird dem Veranstalter mit dem Mietvertrag abgegeben. Allfällig darin abweichende Abmachungen haben vor diesem Text und dem Merkblatt Gültigkeit. Alle in der Vereinbarung nicht geregelten Punkte finden Anwendung.

Buchbare Zeiten
Die Eingangstüren werden morgens um 8.00 Uhr geöffnet und abends um 21.00 Uhr geschlossen. Das Verlassen ist nach 21.00 Uhr durch jede Türe möglich, das Wiedereintreten hingegen nicht. Dauert eine Veranstaltung länger als bis 21.00 Uhr ist darauf zu achten, dass beim Verlassen alle Türen und Fenster geschlossen sind. Bei Benutzung der Räume ist auf allfällige weitere Benutzer anderer Räume Rücksicht zu nehmen. Lärm ist sowohl im Pfarreizentrum wie auch in der Umgebung (Altersheim) zu vermeiden. Bei lauter Musik sind die Fenster mit Rücksicht auf die Nachbarschaft zu schliessen.

Grundausstattung und Reinigung
Jeder Raum verfügt über eine Grundbestuhlung, welche nach der Veranstaltung wieder herzustellen ist. Das Aufstellen der Möblierung ist Sache des Veranstalters. Nach vorheriger Absprache kann das Aufstellen gegen entsprechende Entschädigung durch den/die HauswartIn/SakristanIn vorgenommen werden. Nach der Veranstaltung sind die Räume (auch Toiletten) in Ordnung zu bringen. Küche, Geräte, Geschirr, etc. sind tadellos zu reinigen. Abnahme durch den/die HauswartIn/SakristanIn. Bei Benützung der Gastroküche erfolgt die Abgabe und Übernahme durch die Küchenverantwortliche.

Nutzung
Der Veranstalter verpflichtet sich, sorgfältig mit der Einrichtung umzugehen. Ohne Eingabe einer Verlängerung durch das Sekretariat sind die Räume bis spätestens um 24.00 Uhr zu verlassen. Für Veranstaltungen, die länger als bis 24.00 Uhr dauern, werden Fr. 50.-/angebrochene Stunde verrechnet. Schulpflichtige Kinder ohne Begleitung eines Erwachsenen oder Leitenden einer Jugendorganisation haben die Räume bis 20.00 Uhr zu verlassen.

Mietgebühren
Die Mietgebühren werden nach der gültigen Tarifordnung berechnet und sind im Voraus zu entrichten. Die Pfarreiheimkommission behält sich das Recht vor, für allfällige Schäden sowie bei nicht korrekt ausgeführten Aufräum- und Reinigungsarbeiten nachträglich Rechnung zu stellen. Schäden sind dem Pfarreisekretariat oder dem/der HauswartIn/SakristanIn zu melden.

Kostenfolge bei Mehraufwand
Werden die Räume nicht durch den Veranstalter eingerichtet und wieder in den Grundzustand versetzt, ist dies mit Kostenfolgen verbunden; der Aufwand wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt, wenn aufgrund nachlässiger Reinigung eine ausserordentliche Nachreinigung notwendig wird.

Parkplatzordnung
Da nur eine sehr begrenzte Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung steht, wird darum gebeten, die Veranstaltung möglichst mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu besuchen. Die Zufahrt zum Altersheim St. Urban (nebenan) ist für Krankenwagen, Feuerwehr, etc. freizuhalten. Bei Nichtbefolgen der Parkplatzordnung wird die Polizei aufgeboten. Die 4 Parkplätze vor der Kirche sind privat und müssen frei gehalten werden. Von den gemeinsamen Parkplätzen Pfarreizentrum St. Urban und Altersheim St. Urban können maximal 10 Parkplätze beansprucht werden.

Beschädigung/Diebstahl
Es ist nicht gestattet, Nägel einzuschlagen, oder Schrauben anzubringen. Zeichnungen, Poster und Mitteilungen dürfen nur auf den Wandtafeln mit Magnet-Knöpfen und auf den blauen Stellwänden mit Stecknadeln angebracht werden. Klebstreifen verursachen auf Wänden, Kästen und Türen Säure-Flecken! Für jede Beschädigung an Einrichtungen oder Apparaturen, die durch unsachgemässe Handhabung entstehen, ist der Veranstalter haftbar. Dasselbe gilt für verloren gegangene Einrichtungsgegenstände. Für gestohlene Gegenstände der Teilnehmenden wird jede Haftung abgelehnt. Alle Beschädigungen und Defekte sind dem/der HauswartIn/SakristanIn zu melden.

Die Pfarreiheimkommission